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Kostenträger - Wer bezahlt mir die Reha?

  • Alle Deutschen Rentenversicherungen
  • Alle gesetzlichen Krankenversicherungen
  • Alle privaten Krankenversicherungen
  • Hilfsorganisationen (z.B. Diakonie)
  • Privatpatienten
  • Beihilfefähigkeit nach §§ 6, 7 der Beihilfeverordnung

 

 
             Bearbeitungsablauf eines Reha-Antrages

 Wenn Sie mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt den Antrag stellen, dann erfolgt die Bearbeitung je nach Zuständigkeit bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung. Diese übernehmen nach der Bewilligung die kompletten Kosten für die Rehabilitation.

 

Nach der Wahl unserer Reha-Klinik erfolgt die Termin­absprache und die Einladung in unser Haus.

Haben Sie Fragen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.